Fast alle Wünsche, die das Leben angenehm machen, kosten ziemlich viel Geld. Gut, wenn man dann auf ein Finanzpolster zurückgreifen kann. Beim Fondssparen können Sie die Chancen des Kapitalmarktes nutzen und mit regelmäßigen Einzahlungen systematisch ein kleines Vermögen aufbauen.
Der Allianz AufbauPlan bietet Ihnen dabei besondere Vorteile.
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Beim Fondssparen mit der Allianz können Sie aus einer Vielzahl aktiv gemanagter Investmentfonds wählen und dabei auch auf aktuelle Anlagetrends, wie z.B. Künstliche Intelligenz, setzen. Das Management übernehmen dabei erfahrene Profis von Allianz Global Investors. Wir informieren Sie gerne über das aktuelle Fondsangebot.
Im Vergleich zu einer einmaligen Anlage erwerben Sie bei regelmäßigen, gleichbleibenden Einzahlungen die Fondsanteile zu unterschiedlichen Kursen. Bei steigenden Kursen erhalten Sie weniger Anteile, bei fallenden Kursen mehr Anteile. Bei normal schwankenden Märkten ergibt sich so über alle Einzahlungen ein günstiger durchschnittlicher Kurs, der sogenannte Durchschnittskosteneffekt.
Beim Allianz AufbauPlan sparen Sie systematisch mit einer festen Laufzeit von 5 bis 15 Jahren mit einem regelmäßigen Beitrag – ab 50 Euro monatlich. Dabei können Sie selbst entscheiden, in welchen Fonds von Allianz Global Investors Sie investieren. Sie profitieren dabei von einem besonderen Kostenvorteil gegenüber normalen Fondssparplänen: Sie zahlen lediglich eine Abschlussgebühr, die automatisch mit den Sparraten des 1. Jahres verrechnet wird. Damit ist der Allianz AufbauPlan je nach Laufzeit über 50 Prozent günstiger als ein üblicher Sparplan mit Ausgabeaufschlägen.
Beim Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) unterstützen Sie Ihr Arbeitgeber und der Staat beim Vermögensaufbau. Mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) unterstützt Sie der Arbeitgeber beim Fondssparen mit bis zu 40 Euro im Monat. Auch der Staat unterstützt Sie dabei mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von bis zu 80 Euro pro Jahr. Die Fördergrenzen hierfür sind seit 2024 verdoppelt worden. Die Förderung erfolgt, wenn das zu versteuernde Einkommen 40.000 Euro (bei Ehepaaren 80.000 Euro) nicht übersteigt. Nähere Informationen finden Sie im Downloadbereich.
Im Falle einer Insolvenz der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) oder Verwahrstelle sind Sie besonders geschützt. Die Anlagen eines Investmentfonds sind getrennt vom Vermögen der Gesellschaft, die ihn verwaltet. Bei einer Insolvenz gelten sie als sogenanntes Sondervermögen und sind nicht Teil der Insolvenzmasse.
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