Beispiel einer Firma: Jeder Mitarbeiter, der mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) fürs Alter sparte, bekam vom Arbeitgeber einen Bonus von 50 Euro. Diese Formulierung klang zwar fair, hätte aber zu unerwünschten Effekten führen können und hätte durch das BRSG, welches am 01.Januar 2018 in Kraft getreten ist, zusätzliche Kosten verursacht.
Dadurch, dass die 50 Euro in der Vereinbarung nicht als Zuschuss wegen der Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Entgeltumwandlung formuliert waren, hätte es ab diesem Jahr heißen können: 50 Euro und zusätzlich 15 Prozent der Entgeltumwandlung.
Für viele Unternehmer und HR-Verantwortliche sind die Auswirkungen der bAV-Reform auch Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes noch immer eine Blackbox- insbesondere beim Thema Zuschuss. „Verpflichtend, das klingt natürlich zunächst einmal nicht so toll“, sagt Vadim Feller (bAV Experte). „Allerdings legt sich die Aufregung schnell, wenn man versteht, dass der Zuschuss am Ende nicht wirklich etwas kostet.“ Das unten stehende Video erklärt, weshalb.
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