Ob Privatflugzeug, Verkehrsflugzeug, Heißluftballon, Gasballon oder Segelflugzeug: Wer im Luftraum unterwegs ist, benötigt eine Luftfahrtversicherung. Wir erarbeiten für Sie eine individuelle Versicherungslösung, die Sie so schützt, wie es für Ihren Bedarf notwendig ist: zum Beispiel gegen Schadensersatzansprüche Dritter, Unfallschäden von Insassen oder Schäden am eigenen Luftfahrzeug.
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Unter der sogenannten CSL-Deckung (Combined-Single-Limit-Versicherung) werden die Halterhaftpflicht- und die Passagierhaftpflichtversicherung in einem Vertrag kombiniert. Durch die einheitliche Versicherungssumme sind Drittschäden durch die Halterhaftpflicht- und Personenschäden durch die Passagierhaftpflichtversicherung in der CSL-Deckung versichert. Die Deckungssummen werden nach maximalen Startgewicht und verfügbaren Sitzplätzen berechnet.
Die Kaskoversicherung übernimmt Schäden an ihrem Luftfahrzeug, die durch Unfall, Brand, Blitzschlag, Überflutung oder Diebstahl entstehen. Maßgeblich für die Entschädigung ist die fest vereinbarte Versicherungssumme. Auch Reparaturkosten werden vollumfänglich maximal bis zur Versicherungssumme abzüglich Selbstbeteiligung übernommen.
Eine Luftfahrt-Unfallversicherung wird nach Sitzplätzen tarifiert. Der Versicherungsschutz erschließt sich dabei vom Einstieg bis zum Ausstieg aus dem Luftfahrzeug. Geschädigte Personen erhalten die im Versicherungsschein vereinbarten Versicherungssummen bei Invalidität oder Todesfall.
Die Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) nach § 102 besagt, dass ein Haftpflichtversicherungsvertrag für Drittschäden durch den Betrieb eines Luftfahrzeuges für die Haftung des Halters aufkommen muss. Die Mindesthöhe der Versicherungssumme wird im § 37 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) nach Gewicht geregelt.
Die Deckungssummen richten sich nach dem maximalen Startgewicht (MTOM) sowie der Anzahl an Sitzplätzen im Korb. Der Ersatzpflichtige haftet für Schäden aus einem Unfall bei Luftfahrzeugen unter
- 500 kg Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten
- 1000 kg Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 1.500.000 Rechnungseinheiten
- 2700 kg Höchstabflugmasse nur bis zu einem Kapitalbetrag von 3.000.000 Rechnungseinheiten
Zusätzlich müssen 250.000 Rechnungseinheiten pro Sitzplatz für die CSL-Deckung nach § 103 LuftVZO hinzugerechnet werden. Die Rechnungseinheiten werden mit dem Faktor 1,35 (Stand 10/2019) in EUR umgerechnet.
Beispielrechnung
Heißluftballon - 1.780 kg - 4 Sitzplätze
(3.000.000 + (4x 250.000)) x 1,35 = 5.400.000 EUR (Mindestversicherungssumme)
Allianz Steinle empfiehlt höhere Deckungssummen als die gesetzlich geforderten Mindestversicherungssummen! Sollten für einen Schadensfall die Mindestsummen nicht ausreichen, haften Sie unter Umständen mit ihrem privaten Vermögen.
Unser Meinung eindeutig ja. Im Bedingungswerk AMU 100 der Allianz wird in der Haftpflicht-Deckung lediglich der Vorsatz ausgeschlossen. D.h. grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z.B. durch falsche Einschätzung der Wetterlage oder Überladung) sind im Bereich vollumfänglich mitversichert. Sollte bei diesem Schadensereignisse auch ein Kaskoschaden entstehen ist auch hier die grobe Fahrlässigkeit mitversichert. Allerdings hat hier der Versicherer das Recht die Schadensleistung der Schwere nach zu kürzen.
Da Sie als Pilot unbegrenzt haftbar gemacht werden können, ist aus unserer Sicht der Einschluss der groben Fahrlässigkeit unabdingbar. Dieser Einschluss kann im Fall der Fälle Haus und Hof retten :)
Damit Sie nicht aus allen Wolken fallen - Wir bieten passende Versicherungslösungen für Ihre Luftfahrzeuge
CSL - Deckung
Kaskoversicherung
Sitzplatz - Unfallversicherung
Von-Holzapfel-Straße 7
86497 Horgau
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