In 2021 fällt der Solidaritätszuschlag weg. Das bedeutet für Sie die einzigartige Gelegenheit – ohne spürbaren Eigenbeitrag und einem Zuschuss durch Ihren Arbeitgeber – Ihre Betriebsrente aufzustocken oder neu zu beginnen!
Für viele Rentnerinnen und Rentner ist eine Hartz IV geschützte Betriebsrente als monatliche Rente oder auch als Kapitalzahlung eine unverzichtbare „Zweit-Rente“ geworden!
Drei von fünf Rentnern (58,4 %) beziehen eine gesetzliche Rente von weniger als 1.000 Euro im Monat - mehr als jeder zweite sogar unter 900 Euro ! (Quelle: www.bavheute.de)
Durch die gesetzlichen Neuregelungen (Arbeitgeberzuschuss und Freibetrag bei der Beitragspflicht der Krankenversicherung im Rentenalter) ist die Effektivität und Rentabilität der Betriebsrente weiter verbessert worden.
Nutzen Sie die "3-fach Förderung" in der bAV:
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Ein 35-jähriger Mitarbeiter könnte je nach Anlagekonzept „nettoneutral“
eine Betriebsrente von 145 EUR* bis 180 EUR** aufbauen!
(Garantiertes Kapital ca. 23.000 EUR)
Ein 35-jähriger Mitarbeiter könnte je nach Anlagekonzept „mit einem Nettoaufwand von ca. 95 EUR“
eine Betriebsrente von 600 EUR* bis 745 EUR** aufbauen!
(Garantiertes Kapital ca. 95.000 EUR)
* inkl. Überschussbeteiligung, die nicht garantiert werden kann
** Wertentwicklung KomfortDynamik Annahme 5%
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