Kommunales Bausparen

  • Keine bindende Festlegung des Verwendungszweckes bei Vertragsabschluß
  • Keine bindende Festlegung in Richtung Nutzerzielgruppe

Kommunales Bausparen

Flexible Gestaltung der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen

Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen:
- Bau, Kauf, Modernisierung von kommunalen Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten, Spiel-Sportanlagen, Wohnobjekte in kommunalem Besitz,
- Grundstückserwerb für diese Maßnahmen,
- sowie Bau/Modernisierung/Sanierung von Versorgungseinrichtungen für Gas, Wasser, Strom; Bodenerschließung; Sanierung von Abwasser und Kläranlagen;
- Umschuldung von Darlehen
- und vieles mehr.

  • Keine bindende Festlegung des Verwendungszweckes bei Vertragsabschluß
  • Keine bindende Festlegung in Richtung Nutzerzielgruppe

Video: 5 Fragen an Jens Spahn zum Versichertenentlastungsgesetz

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