Wer sich nach Unfällen auf die gesetzliche Versicherung verlässt, kann unangenehm überrascht werden. Wir benennen fünf häufige Irrtümer – und erklären, was ein privater Unfallschutz leistet
Im Haushalt, im Garten, beim Sport oder auf Reisen – die meisten Unfälle passieren in der Freizeit. Also ausgerechnet dann, wenn der gesetzliche Unfallschutz nicht greift. Häufig verheilt zum Beispiel ein Beinbruch nach wenigen Wochen. Doch manchmal dauert es länger. Oder es bleibt eine dauerhafte Beeinträchtigung. In allen drei Fällen kann die private Unfallversicherung unterstützen. Nicht jedem sind die vielfältigen Möglichkeiten und Leistungen dieses Schutzes bewusst. Teils kursieren auch Fehleinschätzungen, die schlimme Folgen haben können. Fünf Beispiele:
1. Irrtum: »Der gesetzliche Unfallschutz reicht mir«
Die gesetzliche Unfallversicherung greift, wenn sich ein Unfall bei der Arbeit, in der Schule oder auf direktem Hin- und Rückweg ereignet. Dann kann die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für notwendige Reha-Maßnahmen tragen oder eine Rente zahlen. Allerdings passieren rund 70 Prozent aller Unfälle in der Freizeit. Für diese Unfälle besteht über die gesetzliche Unfallversicherung kein Versicherungsschutz. Wer dieses Risiko absichern möchte, muss privat vorsorgen.
Kern der privaten Unfallversicherung ist eine Geldleistung bei dauerhafter körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung. Mit der einmaligen Kapitalzahlung können Versicherte beispielsweise ihr Haus oder ihre Wohnung behindertengerecht umbauen lassen oder sich ein neues Fahrzeug kaufen. Auch ein Nebeneinander von Berufsunfähigkeitsversicherung und privater Unfallversicherung ergibt Sinn: Erstere sichert nach einem folgenschweren Unfall das monatliche Einkommen ab, wenn dadurch der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Letztere stellt – in der Regel – einmalig Geld zur Verfügung, um die entstandenen finanziellen Folgen eines Unfalls abzumildern, die auch dann entstehen, wenn der Beruf noch ganz oder teilweise ausgeübt werden kann. Wobei sich diese Basis bei der Allianz durch Zusatzbausteine in der Unfallversicherung individuell erweitern lässt – bis hin zur privaten Unfallrente, die lebenslang ausgezahlt wird. Wir beraten Sie in unserer Agentur gern ausführlich zu allen Möglichkeiten für Ihren passenden Unfallschutz.
2. Irrtum: »Nach einem Unfall zahlt meine Krankenkasse alles, auch im Ausland«
Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet im Ausland nur die Behandlungskosten beim Arzt oder im Krankenhaus – und selbst das nur, wenn entsprechende Abkommen mit dem Reiseland bestehen.
Der Allianz Unfallschutz unterstützt nach einem Unfall dagegen mit sinnvollem Service auch im Ausland: Wer fern der Heimat im Krankenhaus liegt, darf sich zum Beispiel von einem Dolmetscher helfen lassen, damit die ärztlichen Einschätzungen und Behandlungsmöglichkeiten vor Ort auch verstanden werden. Ist ein Transport ärztlich angeordnet, übernimmt der Allianz Unfallschutz auch diese Kosten (sofern kein Dritter zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht bestreitet).
3. Irrtum: »Es gibt bei der privaten Unfallversicherung viel zu viele Ausschlüsse«
Vor der Wanderung gab es zum Mittagessen ein Glas Wein? Oder es war eigentlich klar, dass niemand über diesen breiten Felsspalt hätte springen sollen? Dann zahlt doch keine Versicherung? Stimmt nicht! Unfälle nach Alkoholkonsum – außer beim Führen eines Kraftfahrzeugs – oder bei grober Fahrlässigkeit sind in der privaten Unfallversicherung versichert. Nur wer vorsätzlich eine Straftat begeht, geht leer aus. Auch Taucher, Rugbyspieler oder Freerider müssen sich keine Sorgen um ihren Unfallschutz machen, wenn sie ihre Hobbys ausüben. Sogenannte Extremsportarten als Hobby sind genauso gedeckt wie das Fußballspiel im Garten. Nur wer gern in die Luft geht, etwa Segelflieger oder Paraglider, benötigt zusätzlichen Schutz.
4. Irrtum: »Die private Unfallversicherung zahlt erst nach Jahren. Und nur, wenn ich bleibende Schäden habe«
Bei schweren Verletzungen ist schnelle Hilfe gefragt, auch finanziell. Allianz Versicherte bekommen deshalb bei bestimmten Verletzungsmustern, wie etwa schweren Verbrennungen oder Schädel-Hirn-Verletzungen, eine sofortige Geldleistung (Sofortleistung) in Höhe von zehn Prozent der vereinbarten Versicherungssumme (max. 25.000 Euro). Die Leistung wird auf eine später festgestellte Invaliditätsleistung angerechnet. Beim Allianz Unfallschutz kann außerdem zusätzlich der Baustein Akutleistung gewählt werden. Dann erhalten Pechvögel zum Beispiel auch Geld bei Knochenbrüchen oder Bänderrissen, selbst wenn keine dauerhafte Beeinträchtigung bleibt. Bei Kindern kann von dem Geld etwa die Nachhilfe bezahlt werden, wenn sie wegen eines Beinbruchs ein paar Wochen Schule verpasst haben.
5. Irrtum: »Ich bekomme nur Geld, keine Reha oder persönliche Unterstützung«
Wie funktioniert der medizinisch notwendige Rücktransport aus dem Ausland? Welche Möglichkeiten gibt es für eine optimale Behandlung der Unfallfolgen, und wer zahlt die, wenn die Kasse nicht mitspielt? Und was muss man beim Wiedereinstieg in den Beruf mit Rollstuhl beachten? Der persönliche Unfallberater der Allianz ist jederzeit an der Seite des Verunfallten. Ab dem Zeitpunkt des Unfalls, während der Genesung und auch danach, falls eine Beeinträchtigung bleibt. Wer im Notfall zusätzlich auf die Organisation von Haushaltshilfen, Wäsche und Einkaufsservice oder Kinderbetreuung nicht verzichten möchte, kann den Service mit dem Baustein Rundumschutz erweitern. Noch schneller auf die Beine kommen Verunfallte, die den Wieder-Fit-Baustein abgeschlossen haben. Der medizinisch geschulte Unfallberater erstellt dann einen individuellen Behandlungs- und Therapieplan und kümmert sich um Termine bei Spezialisten. Entstandene Kosten für diese Leistungen werden bis zu 10.000 Euro übernommen.
Text Charlotte Gerling
Foto iStock/Brett Taylor