Endlich das erste eigene Gehalt! Mit dem Start in die Ausbildung beginnt für viele junge Erwachsene ein neuer Lebensabschnitt – inklusive neuer Verantwortung. Drei Azubis erzählen, wie sie das Thema Versicherungen angehen. Und: Wir zeigen, welche Versicherungen wichtig zum Ausbildungsstart sind.

Name: Marlene
Alter: 19
Wohnort: München
Wohnsituation: Eigene Wohnung
Ausbildung: Kochausbildung im
1. Ausbildungsjahr
Aktueller Verdienst in Ausbildung: 750 Euro (netto)
Marlene liebt gutes Essen – das zeigt sich nicht nur bei der Wahl ihrer Ausbildung, sondern auch auf ihren Kontoauszügen: »Ich gebe gerne mein Gehalt für hochwertige Lebensmittel aus. Seit ich in der Kochausbildung bin, achte ich noch mehr auf Qualität und lasse mich auch gerne von anderen Köchen inspirieren.« Schon im Kindergarten war Köchin Marlenes Traumberuf. Nach einigen Praktika im Hotel und feinen Restaurants kam sie diesem Ziel 2024 einen großen Schritt näher: Seit vergangenem Herbst lernt sie in einem Münchner Fine-Dining-Restaurant die Grundlagen der hohen Kochkunst.
Ihre erste Amtshandlung nach dem Ausbildungsstart? »Ich habe mich direkt um meine Krankenversicherung gekümmert, damit alles reibungslos weiterläuft«, erzählt Marlene. Mit dem ersten Gehalt sind alle Auszubildenden automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Welche GKV sie wählen, können sie selbst entscheiden.
Nicht vorgeschrieben, aber äußerst wichtig und sinnvoll, ist eine Privat-Haftpflichtversicherung. Sie kommt für Schäden auf, die eine Person einer anderen oder fremdem Eigentum versehentlich zufügt. Auszubildende sind oft noch über die Privat-Haftpflicht der Eltern abgesichert. Sollte die Person nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern wohnen und vor der Ausbildung einen Teil- oder Vollzeitjob ausüben oder während der Ausbildung berufstätig sein, ist eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung erforderlich. Bei Marlene ist das jedoch nicht der Fall.
Zu den wichtigsten Versicherungen für Auszubildende gehört zudem eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie sichert ein regelmäßiges Einkommen für den Fall der Berufsunfähigkeit. Denn: Eine finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten Auszubildende nur dann, wenn sie alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Selbst in diesem Fall reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Statistisch gesehen wird jeder Vierte irgendwann im Lauf des eigenen Lebens berufsunfähig – sei es durch eine plötzlich auftretende Krankheit, eine psychische Erkrankung oder einen Sport- oder Autounfall.
Der 19-jährige Finn hat sich für eine Ausbildung zum Zimmermann entschieden. Mit dem Werkstoff Holz ist er von klein auf vertraut, denn sein Vater ist von Beruf Schreiner. Schon während seiner Schulzeit hat er immer wieder in der väterlichen Firma ausgeholfen, sodass er schon früh mit dem Handwerk in Berührung kam. Für ihn ist es ein Beruf mit Zukunft und guten Aufstiegschancen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat Finn zwar noch nicht, sich aber gedanklich schon vor Beginn seiner Ausbildung mit dem Thema Versicherungen auseinandergesetzt. Da er nebenbei eine kleine Entrümpelungsfirma betreibt, hatte er im Vorfeld eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Wie wichtig Versicherungen sind, musste er mit dieser Firma schon erfahren, als bei Arbeiten versehentlich eine Stromleitung angebohrt wurde. »Zum Glück mussten wir die Versicherung am Ende doch nicht in Anspruch nehmen. Aber es war schon ein gutes Gefühl zu wissen, dass wir bei einem größeren Schaden abgesichert gewesen wären.« Außerdem gut zu wissen: Über die Privat-Haftpflichtversicherung der Allianz in den Linien Komfort und Premium sind selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten mit einem Jahresumsatz bis 12.000 Euro abgesichert. Eine Privat-Haftpflichtversicherung ist jedoch keine Betriebshaftpflichtversicherung und kann diese und die Leistungen darin nicht ersetzen. Für einige Berufsgruppen gibt es zudem eine gesonderte Pflichtversicherung, zum Beispiel für Ärzt:innen oder Rechtsanwält:innen.
Nicht alle Herausforderungen während der Ausbildungszeit lassen sich mit umsichtigem Verhalten vermeiden. Ärger im Straßenverkehr, z. B. wenn man unverschuldet in einen Unfall gerät, mit Nachbarn, dem Arbeitgeber – wie etwa bei einer Kündigung während der Probezeit – oder anderen Personen kann schneller auftreten als man denkt. In solchen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung eine wichtige Unterstützung sein. Sie deckt Kosten für Anwälte oder Gerichtsverfahren, die sonst eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können. Viele Azubis sind während ihrer ersten Ausbildung noch über die Rechtsschutzversicherung ihrer Eltern mitversichert.

Name: Finn
Alter: 19
Wohnort: München
Wohnsituation: Bei den Eltern Ausbildung: Zimmermann im
2. Ausbildungsjahr (nach Abitur)
Aktueller Verdienst in Ausbildung: Ca. 1240 Euro (brutto)

Name: Sezer
Alter: 21
Wohnort: Unterschleißheim
Wohnsituation: Bei den Eltern
Ausbildung: Steuerfachangestellter im 2. Ausbildungsjahr
Aktueller Verdienst in Ausbildung: Ca. 1450 Euro (brutto)
Sezer, 21, ist bereits im zweiten Jahr seiner Ausbildung zum Steuerfachangestellten und hat durch seine Tätigkeit täglich mit Finanzen zu tun. Nach dem anschließenden Fachwirt will er als Steuerberater arbeiten. Auch mit dem Thema Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung hat sich Sezer bereits beschäftigt – aus privaten Gründen. Er hat sich für eine Zahnzusatzversicherung entschieden. »Ich gehe regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt und lasse meine Zähne professionell reinigen. Durch die Zusatzversicherung spare ich einiges an Geld.« Wer sie in jungen Jahren abschließt, zahlt meist günstigere Beiträge.
Auch Marlene hat bereits über eine Zahnzusatzversicherung nachgedacht, sich aber vorerst dagegen entschieden: »Ich rechne nicht damit, dass ich in den nächsten Jahren große Probleme mit meinen Zähnen haben werde, deshalb wollte ich mir das Geld dafür während der Ausbildung lieber sparen. Für später habe ich das aber schon auf dem Plan.«
In manchen Fällen ist der Berufsbeginn mit dem Auszug aus dem Elternhaus verbunden, sei es, weil die Ausbildungsstelle in einer anderen Region liegt oder man nach der Schule auf eigenen Beinen stehen will. Letzteres gilt für Marlene. Sie zog zum Start ihrer Ausbildung in ihre erste eigene Wohnung. Damit das neue Zuhause im Schadensfall abgesichert ist, lohnt sich eine Hausratversicherung. Ob Möbel, elektronische Geräte oder andere Wertgegenstände – nicht alles lässt sich bei Verlust oder Beschädigung einfach ersetzen. Wer während der Ausbildung vorübergehend in einer WG wohnt oder zur Untermiete lebt und das Elternhaus als Hauptwohnsitz behält, kann in der Regel weiterhin über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert bleiben. Der Schutz über die Hausratversicherung der Eltern besteht, solange kein eigener Haushalt gegründet wird.
Text Maria Dünninger
Fotos Oliver Soulas